Kommt es zu einem Unfall in Ihrem Unternehmen, melden Sie diesen nur dann an die zuständige Berufsgenossenschaft, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. In vielen Fällen ist es aber nicht eindeutig, ob ein Arbeitsunfall oder ein privater Unfall vorliegt. Gerade bei betrieblich ausgetragenen Wettkämpfen ist die Grenze zwischen dem privaten und dem betrieblichen Bereich schwer zu ziehen. Nach der aktuellen Rechtsprechung kann ein zwischen der Belegschaft ausgetragener sportlicher Wettkampf Teil einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung sein.
Prüfen Sie den Schutz vor dem nächsten Fest
Wird ein Wettkampf als betriebliche Veranstaltung gewertet, steht ein Spieler, der dabei verletzt wird, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Sommerfest für die gesamte Belegschaft, in dessen Rahmen sportliche Veranstaltungen für alle stattfinden, kann die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Prüfen Sie, ob das der Fall ist, noch vor der nächsten betrieblichen Veranstaltung – am besten anhand der Checkliste unten.