Formalien

Beschränken Sie die Schriftform auf das Nötigste!

Zusammenhang mit der Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses gilt es vor allem, 2 Formalien besonders in den Blick zu nehmen. Ohne Einhaltung der Schriftform kommt kein wirksames befristetes Arbeitsverhältnis zustande und ohne die vorherige Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts können Sie das befristete Arbeitsverhältnis auf diese Weise nicht beenden.

Burkhard Boemke

08.04.2025 · 2 Min Lesezeit

So halten Sie die Schriftform ein

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn diese schriftlich vor Arbeitsaufnahme (!) vereinbart wurde (§ 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)). Damit Ihre Befristungsvereinbarung der Schriftform genügt, sollten Sie immer folgende 3 Punkte beachten:

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