So halten Sie die Schriftform ein
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn diese schriftlich vor Arbeitsaufnahme (!) vereinbart wurde (§ 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)). Damit Ihre Befristungsvereinbarung der Schriftform genügt, sollten Sie immer folgende 3 Punkte beachten:
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