Sonderausgabe

Beschäftigtendaten, die Sie ohne Einwilligung erheben dürfen

Nach der Erhebung der zulässigen Bewerberdaten kommt es im laufenden Beschäftigungsverhältnis auch auf andere Dinge an. Wann Sie Daten über Arbeitszeit & Co. erheben dürfen, erfahren Sie im Folgenden:

Burkhard Boemke

30.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Erfassung der Arbeitszeit

Ist, wie regelmäßig, die Arbeitsleistung für eine bestimmte Dauer geschuldet, ist die Erfassung der Arbeitszeit (z. B. durch „Stechuhren“) zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich.

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