Beschäftigtendaten, die Sie ohne Einwilligung erheben dürfen
Nach der Erhebung der zulässigen Bewerberdaten kommt es im laufenden Beschäftigungsverhältnis auch auf andere Dinge an. Wann Sie Daten über Arbeitszeit & Co. erheben dürfen, erfahren Sie im Folgenden:
Ist, wie regelmäßig, die Arbeitsleistung für eine bestimmte Dauer geschuldet, ist die Erfassung der Arbeitszeit (z. B. durch „Stechuhren“) zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich.
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