Bei der Kategorisierung ist darauf zu achten, ob ein Azubi eine bestimmte Kleidung tragen muss, ob ein Firmenbezug im Mittelpunkt steht oder ob Hygiene- oder Schutzvorschriften die spezielle Kleidung erforderlich machen. Die folgende Übersicht unterscheidet genau das und klärt auf, wer für die Bezahlung der Arbeitskleidung aufkommen muss:
| ÜBERSICHT: ARBEITSKLEIDUNG FÜR AUSZUBILDENDE | |||
|---|---|---|---|
| Arbeitskleidung im engeren Sinne | Berufskleidung | Dienstkleidung | Schutzkleidung |
„Ganz normale“ Arbeitskleidung, die nicht vorgeschrieben wird (z. B. Schürzen, Kittel oder Bürokleidung). Wichtigstes Indiz: freiwilliges Tragen. | Berufstypische Kleidung (z. B. Konditor, Schornsteinfeger), sofern nur der Berufsbezug und nicht der Unternehmensbezug im Vordergrund steht. | Kleidung mit Unternehmensbezug für ein einheitliches Erscheinungsbild. Das Tragen wird vorgeschrieben und ist Bestandteil der Ausbildung. | Kleidung, die aus Arbeits-, Hygiene- oder Sicherheitsgründen vorgeschrieben ist (z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelm). |
| Wer trägt die Kosten für Anschaffung und Reinigung? | |||
Ihr Auszubildender | Ihr Auszubildender | Sie als Ausbildungsbetrieb | Sie als Ausbildungsbetrieb |
Ausnahmen aufgrund tariflicher oder betrieblicher Vereinbarungen möglich. Freiwillige Kostenbeteiligung des Betriebs möglich. | Ausnahmen aufgrund tariflicher oder betrieblicher Vereinbarungen möglich. Freiwillige Kostenbeteiligung des Betriebs möglich. | Kostenbeteiligung des Azubis nur möglich, wenn: | Kostenübernahme kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Beteiligung des Azubis nur, wenn die Schutzkleidung privat sinnvoll nutzbar ist. |
