In manchen Unternehmen liegen die Nerven offensichtlich blank. Die Schimpfwörter, die in der Kommunikation verwendet werden, sind alles andere als harmlos. Manchmal neigen Gerichte dazu, eine entsprechende Beleidigung als so schwer einzustufen, dass – auch bei Auszubildenden – eine sofortige Kündigung erfolgen kann. Im Regelfall ist allerdings zunächst einmal eine Abmahnung vorzuschalten. Als Ausbilder müssen Sie ganz genau hinschauen. Wir stellen Ihnen die aktuellen Fälle vor.
Rechtliche Fragen und Urteile
Beleidigungen durch Auszubildende: So gefährlich sind N-Wort, F-Wort und K-Wort
Beleidigungen von Kollegen scheinen immer häufiger vorzukommen. Zumindest gibt es verhältnismäßig häufig Gerichtsurteile, die sich mit Kündigungen beschäftigen, weil (angeblich) eine schwere Beleidigung vorliegt. Diese Urteile bereiten wir für Sie auf, analysieren die Relevanz für Ausbildungsbetriebe und für Ihren Ausbildungsalltag und schärfen damit Ihr Rechtsempfinden.
