Beiträge & Versicherungspflicht

Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen: Mit diesen Werten arbeiten Sie 2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt. Die neuen Zahlen sind für Sie und die Mitarbeiter Ihres Unternehmens spannend: Die Werte entscheiden beispielsweise darüber, wie hoch die Beitragsbelastung für Besserverdienende im kommenden Jahr ausfallen wird. Auch wer aus der Belegschaft privat versichert bleiben kann und wer automatisch versicherungspflichtig wird, können Sie anhand der vorläufigen Werte absehen – und die entsprechenden Weichen stellen. Lesen Sie hier, was sich ändert und mit welchen Mitarbeitern Sie sprechen müssen.

Britta Schwalm

27.10.2025 · 5 Min Lesezeit

Die Rechengrößen, mit denen Sie ab dem 1.1.2026 arbeiten, ändern sich folgendermaßen:

  1. Alle Beitragsbemessungsgrenzen werden erheblich ansteigen. Damit steigt die Belastung für besserverdienende Mitarbeiter – ebenso wie für Ihr Unternehmen.
  2. Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen werden ebenfalls angehoben. Das bedeutet: Einige Beschäftigte, die bisher privat oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, werden zum Jahreswechsel wieder versicherungspflichtig. Für diese Beschäftigten ist es besonders wichtig, rechtzeitig von Ihnen informiert zu werden. Rechnen Sie deshalb anhand der neuen Größen jetzt schon einmal nach.

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