Arbeitsrecht
„Bei Krankmeldung ist auf dringliche Arbeiten hinzuweisen“: Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam
Es ist hilfreich, wenn Mitarbeitende Sie bei der Krankmeldung über anstehende dringende Arbeiten informieren. Aber dürfen Sie eine solche Information verlangen? Darum geht es im Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 19.2.2026 (8 Sa 25/25).
