Arbeitsrecht

„Bei Krankmeldung ist auf dringliche Arbeiten hinzuweisen“: Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam

Es ist hilfreich, wenn Mitarbeitende Sie bei der Krankmeldung über anstehende dringende Arbeiten informieren. Aber dürfen Sie eine solche Information verlangen? Darum geht es im Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 19.2.2026 (8 Sa 25/25).
A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice

Hildegard Gemünden

07.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Auftragsbearbeitung verzögert sich nach Krankmeldung

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