Rechtliche Fragen und Urteile

Bei der Kündigung eines Azubis nahezu alles falsch gemacht – das hat Konsquenzen

Es tut weh, wenn die arbeitsrechtlichen Kenntnisse der Ausbildungsbetriebe so gering sind, dass der Umgang mit Azubis – auch im Hinblick auf Abmahnungen und mögliche Kündigungen – darunter leidet. Das kann dazu führen, dass eine Kündigung erfolgt, ohne dass sie ausgesprochen werden dürfte. Und es kann zur Folge haben, dass eine Kündigung möglich ist, sie aber trotzdem scheitert. Der vorliegende Fall ist ein Mix aus alledem.

Martin Glania

07.07.2026 · 6 Min Lesezeit

Betrachten wir die Angelegenheit von Beginn an: Ein minderjähriger Auszubildende im Ausbildungsberuf Metallbauer hatte die Probezeit längst überstanden. Er war alles andere als ein Muster-Azubi, wies unentschuldigte Fehlzeiten im Betrieb auf und führte den Ausbildungsnachweis nicht regelmäßig.

In der Folge erhielt er wegen unentschuldigten Fehlens im Betrieb eine Abmahnung, die seiner Mutter als seine gesetzliche Vertreterin zugestellt wurde. Da er auch am Folgetag der Ausbildung fernblieb, kündigte der Ausbildungsbetrieb 17 Tage später. Dabei handelte es sich um den 14.11.2025.

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