Betrachten wir die Angelegenheit von Beginn an: Ein minderjähriger Auszubildende im Ausbildungsberuf Metallbauer hatte die Probezeit längst überstanden. Er war alles andere als ein Muster-Azubi, wies unentschuldigte Fehlzeiten im Betrieb auf und führte den Ausbildungsnachweis nicht regelmäßig.
In der Folge erhielt er wegen unentschuldigten Fehlens im Betrieb eine Abmahnung, die seiner Mutter als seine gesetzliche Vertreterin zugestellt wurde. Da er auch am Folgetag der Ausbildung fernblieb, kündigte der Ausbildungsbetrieb 17 Tage später. Dabei handelte es sich um den 14.11.2025.
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