Leserfrage

„Bei angewiesener Fortbildung handelt es sich um Arbeitszeit“

Leserfrage

Burkhard Boemke

26.08.2024 · 2 Min Lesezeit

FRAGE
Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,
als Gleichstellungsbeauftragte in einem städtischen Krankenhaus lese ich „Arbeitsrecht kompakt“ mit großer Begeisterung. Nunmehr stehe ich vor einem Problem, für welches ich gern einmal Ihre Einschätzung hätte.
In unserem Unternehmen wird hinsichtlich der Teilzeitkräfte, die an einer Fortbildung teilnehmen, immer nur die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit angerechnet. Das bedeutet: Geht die Fortbildung länger, haben die Teilzeitkräfte halt Pech gehabt. Jetzt habe ich die Erfahrung auch selbst gemacht. Ich habe am 25.07.2024 eine Fortbildung besucht, die nur im betrieblichen Interesse war. Mein Arbeitgeber wollte, dass ich diese Fortbildung besuche und hat auch den entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Die Fortbildung dauerte ohne Pause 6 Stunden. Mir wurden jedoch nur 4 Stunden anerkannt, weil das meiner täglichen Arbeitszeit entspricht. Auf einen Hinweis an die Verwaltungsleitung, dass hier ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz und auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorliegt, gab es keine Reaktion. Könnten Sie mir eventuell weiterhelfen hinsichtlich der rechtlichen Bewertung?

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