Behandeln Sie Ihren Firmenwagen unbedingt pfleglich!
Viele Führungskräfte verfügen über einen Firmenwagen. Oft gibt es dann Ärger bei der Rückgabe des Fahrzeugs, insbesondere wenn dies stärker verschmutzt ist, als Arbeitgebende es akzeptieren wollen. Das Landesarbeitsgericht Köln hat hierzu kürzlich ein wichtiges Urteil getroffen (LAG Köln, Urteil vom 14.1.2025, Az. 7 SLa 175/24).
Einem Beschäftigten war ein Firmenfahrzeug für die Fahrt von der Wohnung zum Betrieb und zurück überlassen worden. Als er das Fahrzeug zurückgab, waren Sitz und Armauflage mit vielen Flecken übersät, an mehreren Stellen fanden sich Brandlöcher. Zigarettenasche befand sich im Fahrzeug, außerdem war ein starker Zigarettengeruch wahrzunehmen. Für die Reinigung/Reparatur und für eine Ozonbehandlung zur Beseitigung des Geruchs investierte der Arbeitgeber insgesamt rund 2.400 Euro. Er verlangte Schadensersatz in dieser Höhe von dem Beschäftigten.
Der Beschäftigte verlor in der ersten Instanz und legte Berufung ein. Er behauptete, er habe das Fahrzeug ordnungsgemäß zurückgegeben. Überdies sei es Bestandteil seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts, dass er in dem Fahrzeug auch rauchen dürfe. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch.
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