Unfallversicherung

Beginnt der Arbeitsweg bei der Scheibenreinigung? Warum Sie Mitarbeiter auf dieses Urteil hinweisen sollten

Arbeitnehmer sind auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit und zurück über die betriebliche Unfallversicherung versichert. Doch wann beginnt der versicherte Arbeitsweg? Und was ist, wenn ein Beschäftigter sich verletzt, während er die Frontscheibe seines Fahrzeugs reinigt? Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Hamburg liefert Antworten zu solch wichtigen Fragen (vom 20.6.2025, Az. S 40 U 140/23 D), die Sie den Mitarbeitern Ihres Unternehmens keinesfalls vorenthalten sollten.

Britta Schwalm

10.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein als Bäcker beschäftigter Arbeitnehmer wollte seinen Weg zur Arbeit mit seinem Pkw um 1.30 Uhr nachts antreten. Da es zuvor geregnet hatte, reinigte er die Scheiben des Autos von Laub und Schmutz. Als er anschließend einsteigen wollte, stürzte er und verletzte sich die rechte Speiche und die linke Hand schwer. Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Vorfall als versicherten Wegeunfall anzuerkennen. Die Begründung: Dem Unfallgeschehen lag keine versicherte Tätigkeit im Sinne eines Arbeitsunfalles (Wegeunfalles) zugrunde. Das Umgehen des Fahrzeugs zum Zwecke der Reinigung der Fensterscheiben sei dem privaten Lebensbereich zuzuordnen und stelle keine durch das Beschäftigungsverhältnis veranlasste Handlung dar. Der Beschäftigte legte erfolglos Widerspruch ein und klagte schließlich. Das SG gab ihm recht. Die Begründung:

  1. Zu der im Rahmen einer Wegeunfallversicherung geschützten Tätigkeiten zählt nicht nur das tatsächliche Fortbewegen. Auch die erforderlichen und unmittelbaren Nebentätigkeiten, die diese Fortbewegung erst ermöglichen und eine natürliche Handlungseinheit darstellen, zählen zu den von der Unfallversicherung abgedeckten Handlungen.
  2. Erforderliche Nebentätigkeiten, die dem Versicherungsschutz zuzurechnen sind, sind beispielsweise Tätigkeiten, die dazu führen, dass ein Versicherter den Weg zur Arbeitsstelle überhaupt antreten kann.
  3. Hierzu zählen nicht nur Eiskratzen im Winter, sondern auch das Beseitigen von Verunreinigungen auf Scheiben.

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