Der Fall:
Ein Profifußballer sollte bei einem Verein weiterhin spielen. Da noch nicht klar war, ob der Verein absteigen wird, wurden zwei Verträge geschlossen. Ein Arbeitsvertrag für die 2. Liga und ein Arbeitsvertrag für die 3. Liga. Im ersten Arbeitsvertrag war eine Befristung bis zum 30.06.2025 mit Verlängerungsoption für 1 Jahr vorgesehen. Im zweiten Vertrag fehlte diese Angabe. Der Spieler wurde nach dem Abstieg schließlich in der 3. Liga eingesetzt. Er kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2024 und wollte den Verein wechseln. Der Arbeitgeber verwies auf den laufenden Vertrag. Dieser sei befristet vereinbart worden und eine Kündigungsmöglichkeit nicht vorgesehen. Der Arbeitnehmer verwies auf die fehlende Befristungsabrede. Der Arbeitgeber meinte, die Befristung ergebe sich bei Auslegung des Vertrags und durch die Begleitumstände.
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