- Sein Betriebsratsamt führe dazu, dass die sachgrundlose Befristung unwirksam sei. Nur so seien Betriebsräte im befristeten Arbeitsverhältnis wirksam geschützt.
- Aus Gleichbehandlungsgründen hätte der Arbeitgeber ihm eine Entfristung anbieten müssen.
Arbeitsrecht
Befristung beendet Arbeitsverhältnis – auch für Mitarbeiter mit besonderem Kündigungsschutz
Mit einem befristeten Arbeitsvertrag sind Sie als Arbeitgeber nicht gezwungen, den Mitarbeiter über den Fristablauf hinaus weiterzubeschäftigen. Aber gilt das auch, wenn der Mitarbeiter inzwischen besonderen Kündigungsschutz genießt, z. B. als Betriebsrat, wegen einer
Schwangerschaft oder Schwerbehinderung? In der Regel ja – so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 18.6.2025 (7 AZR 50/24). Erfahren Sie hier, warum das so ist und welche 3 Fehler Ihnen nicht unterlaufen sollten.


Hildegard Gemünden
28.07.2025
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2 Min Lesezeit