Rechtliche Fragen und Urteile

Befristetes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung: Was Sie zur Probezeit beachten sollten

Es gibt verschiedene Anlässe, Auszubildende nach der Ausbildung zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Dies kann erforderlich sein, weil ein Tarifvertrag das vorschreibt. Außerdem könnte es sein, dass seine wirtschaftlich unsichere Lage den Ausbildungsbetrieb zunächst zu diesem vorsichtigen Schritt zwingt.

Martin Glania

18.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Dabei stellt sich die Frage, wie lange die Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung sein sollte bzw. darf. Grundsätzlich gilt im deutschen Arbeitsrecht, dass die Verhältnismäßigkeit stimmen muss. Das bedeutet konkret: Es ist im Einzelfall zu entscheiden – je nach Gesamtdauer des Arbeitsvertrages und Art der Tätigkeit – wie lang die Probezeit sein darf. Auf europäischer Ebene wird nahegelegt, dass die Probezeit 25 % der Vertragslaufzeit ausmachen kann.

Das bedeutet auch: Ist die Tätigkeit kompliziert und die Einarbeitungszeit damit lang, kann die Probezeit ebenfalls verhältnismäßig lang sein. Sie kann möglicherweise auch über der Schwelle von 25 % liegen.

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