Möglicherweise sind Sie noch unsicher, ob Sie alle Auszubildenden übernehmen, die sich jetzt im letzten Ausbildungsjahr befinden. Manchmal zeichnet sich als Kompromisslösung ein befristeter Arbeitsvertrag nach der Ausbildung ab. Das ist ohne Weiteres möglich. Aber nur dann, wenn Sie rechtssicher handeln und keine Fehler machen. Vermeiden Sie vor allem die folgenden 2 Kardinalfehler.
Fehler 1: Sie setzen den Vertrag zu spät auf
Sorgen Sie dafür, dass jeder Azubi, dem Sie einen befristeten Arbeitsvertrag nach der Ausbildung anbieten, diesen bereits vor seinem ersten Arbeitstag vorgelegt bekommt. Die erforderlichen Unterschriften sollten vorliegen, bevor der Ex-Azubi seine Arbeit aufnimmt. Ansonsten ist folgendes Szenario denkbar:
