Die Gehaltserhöhung infolge der Beförderung sollte unter 25 % betragen
Die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen ist grundsätzlich zulässig, solange Sie den Mitarbeiter dabei nicht unzulässig benachteiligen. Wenn Sie die Arbeitszeit Ihres Mitarbeiters befristet um mindestens 25 % erhöhen, muss die Befristung nach der Rechtsprechung jedoch die Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes erfüllen und sachlich gerechtfertigt sein.
Dasselbe dürfte für eine befristete Gehaltserhöhung um mindestens 25 % gelten. Denn Sie können auch einzelne Gehaltsbestandteile nur dann unter Widerrufsvorbehalt stellen, wenn diese höchstens 25 % des Gehalts umfassen. Ob die 25-%-Grenze auch bei einer Gehaltserhöhung aufgrund einer befristeten Beförderung gilt, haben die Gerichte bisher nicht entschieden. Jedenfalls ist Ihre Chance, den Mitarbeiter nach Ablauf der Befristung wieder zurückversetzen zu können, größer, wenn Sie nun keine Gehaltserhöhung von 25 % oder mehr gewähren.
Halten Sie die Befristungsdauer eher kurz
Auch wenn keine drastische Gehaltserhöhung im Raum steht, sollte die Befristung allerhöchstens 6 Monate dauern. Denn auch mit einem neuen Mitarbeiter können Sie einen befristeten Probearbeitsvertrag nur für höchstens 6 Monate schließen. Eine für mehr als 6 Monate befristete Beförderung dürfte von den Gerichten als unzulässige Benachteiligung gewertet werden, sodass die Befristung unwirksam und eine Zurückversetzung nicht mehr möglich ist.
Bei einem langjährigen Mitarbeiter sollte die Befristung eher 2 bis 4 Monate dauern. Schließlich kennen Sie ihn bereits, sodass eine längere Befristung kaum zu rechtfertigen ist.
Treffen Sie Ihre Entscheidung vor Fristablauf
Wenn Sie die Beförderung dann wieder rückgängig machen wollen, müssen Sie den Mitarbeiter hierüber informieren. Beschäftigen Sie ihn hingegen stillschweigend in seiner neuen Position weiter, darf er darauf vertrauen, dass es dabei bleibt. Eine Zurückversetzung ist dann nur noch mit seiner Zustimmung möglich.
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