Das Meldeverfahren nach der DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) läuft vollständig elektronisch ab. Auch das EEL-Verfahren (Datenaustausch Entgeltersatzleistungen) ermöglicht die digitale Übermittlung der Daten, die für die Gewährung von Entgeltersatzleistungen nötig sind. Folgende Änderungen gab es zum 1.1.2026 in den Verfahren:

