Aktuelle Vorgaben

Beachten Sie diese Neuerungen im DEÜV- und EEL-Meldeverfahren

Zum 1.1.2026 gab es einige kleinere Änderungen im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) und beim Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (EEL-Verfahren). Die gute Nachricht: Die neuen Vorgaben erleichtern den Datenaustausch. Lesen Sie hier, worum es konkret geht.
Aktuelles

Britta Schwalm

03.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Das Meldeverfahren nach der DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) läuft vollständig elektronisch ab. Auch das EEL-Verfahren (Datenaustausch Entgeltersatzleistungen) ermöglicht die digitale Übermittlung der Daten, die für die Gewährung von Entgeltersatzleistungen nötig sind. Folgende Änderungen gab es zum 1.1.2026 in den Verfahren:

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