Kündigung

Beabsichtigte Betriebsstilllegung rechtfertigt Kündigung

Bei einer Betriebsstilllegung liegt ein Wegfall von Arbeitsplätzen auf der Hand. Doch meistens gibt es nicht den einen harten Schnitt, sondern vielmehr einen Personalabbau in Raten. Dann stellt sich natürlich die Frage, wann muss wer gehen und wann sind auch die Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz betroffen. Streit ist dann vorprogrammiert, denn niemand will der Erste sein.
Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.

Burkhard Boemke

15.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall:

Eine Arbeitnehmerin war seit Januar 2011 als Sachbearbeiterin bei einem Küchenhersteller tätig. Sie war zugleich Vorsitzende des Betriebsrats. Der Arbeitgeber konnte das Mietverhältnis über das Betriebsgrundstück nicht zu den bisherigen Konditionen verlängern. Zudem geriet er in wirtschaftliche Schwierigkeiten und stellte einen Insolvenzantrag. Im März 2025 schloss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zum Personalabbau mit Namensliste. Er sprach in der Folgezeit 29 Kündigungen aus.

Schließlich musste der Arbeitgeber im Mai 2025 den Betrieb komplett stilllegen. Er sprach 64 Kündigungen aus. Auch die Betriebsratsvorsitzende erhielt nun die Kündigung. Zuvor hatte der Arbeitgeber eine Massenentlassungsanzeige eingereicht und den Betriebsrat angehört. Die Arbeitnehmerin klagte gegen die Kündigung. Die Küchenmarke werde von einer anderen Firma fortgeführt. Es sei von einem Betriebsübergang auszugehen. Die betriebsbedingte Kündigung sei daher nicht sozial gerechtfertigt.

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