Vorgetäuschte Krankheit
BAG stärkt Arbeitgeberrechte: Unter diesen Voraussetzungen dürfen Sie eine Auslandskrankschreibung anzweifeln
Ihr Mitarbeiter meldet sich aus dem Auslandsurlaub krank? Dann sollten Sie genau hinsehen. Denn Sie können den Beweiswert einer ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unter denselben Voraussetzungen anzweifeln wie den einer deutschen (Bundesarbeitsgericht
(BAG), 15.1.2025, 5 AZR 284/24).
Hildegard Gemünden
25.02.2025
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1 Min Lesezeit
Der Fall: Tunesienurlaub durch Krankheit um 3 Wochen verlängert
Ein Arbeitnehmer informierte seinen Arbeitgeber 2 Tage vor dem planmäßigen Ende seines Urlaubs am 9.9.2022, dass er in Tunesien arbeitsunfähig erkrankt sei. Laut tunesischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 7.9.2022 war er bis zum 30.9.2022 arbeits- und reiseunfähig. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland legte er seinem Arbeitgeber eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 8.10.2022 vor. Der Arbeitgeber bezweifelte, dass der Mitarbeiter wirklich arbeitsunfähig war. Er verweigerte die Entgeltfortzahlung, weshalb der Mitarbeiter klagte.
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