Die Kündigung muss zu einem bestimmten Zeitpunkt zugestellt sein. Das gilt bei einer Probezeitkündigung innerhalb der Probezeit und bei einer Kündigung aus wichtigem Grund innerhalb der 2-Wochen-Frist, nachdem Sie vom Kündigungsgrund erfahren haben. Das Absenden des Kündigungsschreibens reicht nicht aus. Der Azubi muss die Möglichkeit haben, sie innerhalb dieser Frist zu lesen.
Ist der Auszubildende am Tag der geplanten Übergabe der Kündigung nicht erreichbar, etwa weil er sich krankgemeldet hat, gehen Sie folgendermaßen vor:
