Rechtliche Fragen und Urteile

Azubi legt gelben Schein vor, ohne wirklich krank zu sein: Das sind die Konsequenzen

Die Schwelle, mit einer Erkrankung zu Hause zu bleiben, liegt sowohl bei Arbeitnehmern als auch Auszubildenden unterschiedlich hoch. Die einen kommen halb krank zur Arbeit, was alles andere als empfehlenswert ist. Die anderen sind kaum oder überhaupt nicht krank, liefern aber einen gelben Schein ab. Es liegt dann an Ihnen, Anhaltspunkte dafür zu finden, dass eine Erkrankung möglicherweise gar nicht vorliegt. 2 aktuelle Gerichtsurteile, die sich mit dem Thema „Krankfeiern“ befassen, verschaffen Durchblick.

Martin Glania

25.04.2025 · 5 Min Lesezeit

„Schon wieder der“, werden Sie im Laufe Ihrer Tätigkeit als Ausbilder bestimmt schon häufiger mal gedacht haben, wenn sich immer derselbe Azubi ein ums andere Mal krankmeldet. Und natürlich auch, wenn er die ärztliche Bescheinigung pünktlich vorlegt, Sie aber gar kein gutes Gefühl dabei haben.

Stellen wir vorab fest: Liegt kein Grund vor, daran zu zweifeln, dass der Betreffende tatsächlich krank ist, – auch wenn er sich relativ häufig krankmeldet – dann haben Sie auch keinen Anlass, irgendetwas zu unternehmen. Ganz anders sieht es aus, wenn Indizien dafür vorliegen, dass die Krankheit vorgetäuscht ist.

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