Nach der Probezeit hat der Azubi (im Gegensatz zu Ihnen) das Recht, das Ausbildungsverhältnis ordentlich zu kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchte. Tut er das und reicht zeitnah eine Krankmeldung ein, die möglicherweise bis Ablauf des Ausbildungsverhältnisses gilt, ist das höchst verdächtig.
Rechtliche Fragen und Urteile
Azubi kündigt und ist krank – was nun?
Es gibt Anlässe, die Krankmeldungen von Auszubildenden zu bezweifeln. Das gilt beispielsweise, wenn immer wieder der Urlaub oder das Wochenende verlängert wird, wenn sich der Azubi so verhält, als wäre er nicht krank, oder wenn die Krankmeldung mit einer Eigenkündigung zeitlich zusammenfällt.
