Nach unserer Einschätzung liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vor. Wenn die Drohung nicht aus irgendwelchen Gründen als Spaß gemeint war (was sich nach Ihren Ausführungen überhaupt nicht so anhört), dann ist sie ernst zu nehmen und eine Kündigung erscheint gerechtfertigt.
Sie fragen nicht, ob Sie kündigen dürfen, sondern ob Sie kündigen müssen. Das finden wir sehr nachvollziehbar und aus Sicht des bedrohten Mitarbeiters sehr empathisch von Ihnen. Denn Sie müssen Ihre Kollegen schützen – auch vor Auszubildenden.
Wenn also die Gefahr besteht, dass tatsächlich etwas passiert, dann hat das Unternehmen die Aufgabe, das zu verhindern. Bei der Kündigung geht es dann nicht mehr nur um das „Dürfen“, sondern tatsächlich auch um das „Müssen“.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Das Berufsausbilder-Magazin’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- praxisnahen und sofort einsetzbaren Lösungen für Ihren Arbeitsalltag, inklusive bearbeitbarer Arbeitshilfen, Muster und Vorlagen zum Download
- 100 % Rechtssicherheit durch detaillierte Beleuchtung aller rechtlichen Stolperfallen und aktuellen Rechtsproblematiken
- aktuellen Themen und Best Practices erfolgreicher Ausbildungsbetriebe
