Sonderausgabe

Ausnahmen vom Kündigungsschutz für (werdende) Mütter

Werdende und stillende Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Doch wie so oft gilt auch hier: keine Regel ohne Ausnahme!

Burkhard Boemke

17.11.2025 · 3 Min Lesezeit

Nach § 17 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung einer Frau unzulässig

  • während ihrer Schwangerschaft (= ab deren Beginn),
  • bis 4 Monate nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und
  • bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis 4 Monate nach der Entbindung.

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