Schadenersatz aus einem Vertrag können beide Seiten ziehen. Hält sich eine der Seiten nämlich in erheblichem Maße nicht an den Vertrag, dann kann dadurch die andere Seite einen Schaden davontragen. Ist dieser Schaden nachweisbar und tatsächlich durch Verfehlungen des Vertragspartners entstanden, dann ist die Zahlung eines Schadenersatzes ggf. möglich. Das gilt auch für Ausbildungsverträge und damit für Sie.
Dabei muss der Schaden keineswegs ein finanzieller sein. Auch wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung die Folge eines Fehlverhaltens ist, kann eine Schadenersatzzahlung rechtens sein. Allerdings sind in diesem Fall der Nachweis und auch die Berechnung des konkreten Schadens in der Regel schwierig.
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