Rechtliche Fragen und Urteile

Ausbildungsbetrieb entzieht Azubi privaten USB-Stick – Schadenersatz wegen Kontrollverlust möglich?

Es kann schneller passieren, als Ausbildungsverantwortliche gemeinhin glauben: Der Azubi fühlt sich schlecht behandelt und verlangt von seinem Ausbildungsbetrieb Schadenersatz. Ist das grundsätzlich möglich, fragt man sich. Wenn ja: Was muss sich ein Kollege oder Ausbilder im Namen des Betriebs, der für die Ausbildung verantwortlich ist, geleistet haben, um eine Schadenersatzklage zu rechtfertigen? Lesen Sie, welchen spannenden Fall das Bundesarbeitsgericht kürzlich entschieden hat.

Martin Glania

24.02.2025 · 6 Min Lesezeit

Schadenersatz aus einem Vertrag können beide Seiten ziehen. Hält sich eine der Seiten nämlich in erheblichem Maße nicht an den Vertrag, dann kann dadurch die andere Seite einen Schaden davontragen. Ist dieser Schaden nachweisbar und tatsächlich durch Verfehlungen des Vertragspartners entstanden, dann ist die Zahlung eines Schadenersatzes ggf. möglich. Das gilt auch für Ausbildungsverträge und damit für Sie.

Dabei muss der Schaden keineswegs ein finanzieller sein. Auch wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung die Folge eines Fehlverhaltens ist, kann eine Schadenersatzzahlung rechtens sein. Allerdings sind in diesem Fall der Nachweis und auch die Berechnung des konkreten Schadens in der Regel schwierig.

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