Ausbildungsbeginn 2026: Die Mindestvergütung steigt erneut
Auszubildende haben zwar keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde im Jahr 2026. Sofern Sie als Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind, müssen Sie Ihren Auszubildenden aber die Mindestvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zahlen. Diese ist zum 1.1.2026 erneut gestiegen.