Betriebsbedingte Kündigung
Auftragsverlust: Unternehmen durfte Disponentin kündigen
Wenn Sie die Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen an geänderte Umstände anpassen, fällt es oft schwer, genau anzugeben, wie sich die Änderung in den Abläufen auf den Personalbedarf auswirkt. Eine ganz genaue Angabe ist oft aber auch nicht nötig, weil der Überprüfungsspielraum der Gerichte begrenzt ist, wie dieser Fall zeigt.
Burkhard Boemke
24.03.2025
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1 Min Lesezeit
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