Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag oder Vergleich: Vereinbaren Sie die Urlaubsabgeltung zusätzlich zur Abfindung!
In diese Falle sind schon viele Arbeitgeber getappt: Sie vereinbaren beispielsweise per Aufhebungsvertrag, dass ein Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer großzügigen Abfindung enden wird – und wundern sich, wenn der betreffende Mitarbeiter anschließend noch
Urlaubsabgeltung verlangt. In vielen Fällen führt an der Zahlung dann kein Weg vorbei. Doch Sie können vorsorgen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 3.6.2025, Az. 9 AZR 104/24).
Hildegard Gemünden
14.07.2025
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2 Min Lesezeit
Der Fall: Keine Urlaubsansprüche mehr laut gerichtlichem Vergleich
Ein Rechtsstreit zwischen einem Betriebsleiter und seinem Arbeitgeber führte dazu, dass beide Seiten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden wollten. In einem gerichtlichen Vergleich vom 31.3.2023 einigten sie sich darauf, dass das Arbeitsverhältnis am 30.4.2023 gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 10.000 € endet. Die Forderung des Mitarbeiters, zusätzlich für 7 Tage nicht genommenen Urlaub Urlaubsabgeltung zu zahlen, hatte der Arbeitgeber zuvor in Anbetracht der Höhe der Abfindung abgelehnt.
Wörtlich enthielt der Vergleichstext folgende Passagen:
- zum Urlaub: „Urlaubsansprüche sind in natura gewährt.“
und
- als Ausgleichsklausel: „Die Parteien sind sich darüber einig, dass über die hier geregelten Ansprüche hinaus weitere Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht mehr gegeneinander bestehen.“
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