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Auf den Punkt gebracht: So rechnen Sie nach der Fahrtenbuchmethode

Haben Sie sich mit dem Beschäftigten auf die Fahrtenbuchmethode geeinigt und wendet dieser ein den Vorgaben entsprechendes Fahrtenbuch an, können Sie anhand der Aufzeichnungen den geldwerten Vorteil ermitteln. Gehen Sie dabei besonders sorgfältig vor. Denn Fahrtenbücher werden in Betriebsprüfungen regelmäßig unter die Lupe genommen.

Britta Schwalm

29.07.2024 · 2 Min Lesezeit


Dem Fahrtenbuch können Sie die Fahrleistung des Firmenwagens für den Abrechnungszeitraum entnehmen. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils benötigen Sie außerdem die Gesamtkosten für das Fahrzeug im selben Zeitraum. Dabei handelt es sich um den tatsächlichen Kostenaufwand für den Firmenwagen laut der betrieblichen Buchführung. Aus diesen beiden Größen ermitteln Sie den geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer, der auf die Privatfahrten entfällt. Hierfür berechnen Sie einen Kilometersatz, der sich aus Gesamtkosten und Gesamtfahrleistung ergibt. Diesen Kilometersatz wiederum multiplizieren Sie mit den gefahrenen Kilometern.


So ermitteln Sie die Gesamtkosten


Zu den Gesamtkosten zählen folgende Posten:
1. Die Abschreibung
Die Abschreibung des Fahrzeugs (AfA) berechnen Sie nach den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Sie beträgt nach den amtlichen AfA-Tabellen bei Neuwagen 8 Jahre. Bei Gebrauchtwagen müssen Sie die jeweilige Restnutzungsdauer schätzen. Sie dürfen die Achtjahresfrist nicht einfach um die bisherige Nutzungsdauer kürzen. Vielmehr müssen Sie diese aufgrund Alter, Beschaffenheit und Einsatz des Fahrzeugs taxieren. Der inländische Bruttolistenpreis, der für die 1-%-Methode maßgebend ist, spielt keine Rolle.

ACHTUNG
Für Elektroautos oder extern aufladbare Hybrid-E-Fahrzeuge, die die Voraussetzungen erfüllen (siehe S. 8 unten), gelten Sonderregeln für die Bemessungsgrundlage.

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