Grundlagen

Auf den Punkt gebracht: So profitieren Sie vom Statusfeststellungsverfahren

Ist ein neuer Beschäftigter ein freier Mitarbeiter, der sich selbst um seine Sozialversicherung kümmern muss? Oder handelt es sich bei dem Neuzugang um einen abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, den Sie bei der Einzugsstelle anmelden? Diese wichtige Frage können Sie mit einem Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB) klären lassen. Auf die Entscheidung der DRVB dürfen Sie sich so lange verlassen, wie sich an den Umständen nichts ändert.

Britta Schwalm

04.08.2025 · 3 Min Lesezeit

Frauen und Männer, die sich um den Internetauftritt oder die Werbung Ihres Unternehmens kümmern, die IT betreuen, Projekte leiten, die Buchhaltung erledigen oder die sich um die Pflege des Firmengeländes oder des Gebäudes kümmern, können als freie Mitarbeiter oder als fest angestellte Beschäftigte arbeiten. Die Unterscheidung zwischen den beiden Varianten ist grundsätzlich Ihre Aufgabe. Sie können aber in jedem Fall ein Statusfeststellungsverfahren beantragen.

Die Feststellung beschränkt sich auf den Status

Nach § 7 a Sozialgesetzbuch (SGB) IV (in Kraft seit dem 1.4.2022) beschränkt sich das Statusfeststellungsverfahren auf die Entscheidung, ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Ermittlungen zur Versicherungspflicht in den einzelnen Sozialversicherungszweigen werden nicht mehr angestellt. Aus der Entscheidung „versicherungspflichtiger Arbeitnehmer“ können Sie selbst die Versicherungspflicht ableiten bzw. diese überprüfen.

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