Am wichtigsten erscheint mir der Hinweis, dass alle Beteiligten über die geltenden Regelungen und Vereinbarungen Bescheid wissen müssen. Das gilt in erster Linie für die Auszubildenden selbst, die bezüglich ihrer Arbeitszeit klare Orientierung brauchen. Sie müssen wissen, in welchem arbeitszeitlichen Rahmen sie agieren können – auch um guten Gewissens ihre wichtigen Pausen machen zu können.
Konfliktherd Wochenarbeitszeit
Maßgeblich für die maximale Wochenarbeitszeit, die ein Auszubildender beschäftigt werden darf, sind für volljährige Azubis das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und für minderjährige Azubis die besonderen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Danach dürfen Azubis über 18 maximal 48 Stunden in der Woche beschäftigt werden, bei Jugendlichen liegt die maximale Arbeitszeit in der Regel bei 40 Stunden.
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