Arbeitszeiten für Azubis: Wie Sie einen klassischen Konfliktherd zuverlässig befrieden

Auseinandersetzungen über Arbeitszeiten müssen in der Ausbildung nicht sein. Trotzdem kommt es vor, dass Auszubildenden Überstunden vorgeschrieben, Pausen ausgeweitet oder Nebenjobs widerrechtlich verboten werden. Daher ist es wichtig, dass Sie sich hinsichtlich der zentralen Konfliktherde, die solchen Auseinandersetzungen zugrunde liegen, korrekt verhalten.

Martin Glania

23.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Am wichtigsten erscheint mir der Hinweis, dass alle Beteiligten über die geltenden Regelungen und Vereinbarungen Bescheid wissen müssen. Das gilt in erster Linie für die Auszubildenden selbst, die bezüglich ihrer Arbeitszeit klare Orientierung brauchen. Sie müssen wissen, in welchem arbeitszeitlichen Rahmen sie agieren können – auch um guten Gewissens ihre wichtigen Pausen machen zu können.

Konfliktherd Wochenarbeitszeit

Maßgeblich für die maximale Wochenarbeitszeit, die ein Auszubildender beschäftigt werden darf, sind für volljährige Azubis das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und für minderjährige Azubis die besonderen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Danach dürfen Azubis über 18 maximal 48 Stunden in der Woche beschäftigt werden, bei Jugendlichen liegt die maximale Arbeitszeit in der Regel bei 40 Stunden.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Das Berufsausbilder-Magazin’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • praxisnahen und sofort einsetzbaren Lösungen für Ihren Arbeitsalltag, inklusive bearbeitbarer Arbeitshilfen, Muster und Vorlagen zum Download
  • 100 % Rechtssicherheit durch detaillierte Beleuchtung aller rechtlichen Stolperfallen und aktuellen Rechtsproblematiken
  • aktuellen Themen und Best Practices erfolgreicher Ausbildungsbetriebe