Sonderausgabe

Arbeitszeit? – Welche Zeiten Sie (nicht) dazu zählen müssen

Arbeitszeit bedeutet nicht nur, dass Ihr Mitarbeiter seine Arbeitsleistung erbringt, sondern heißt regelmäßig auch, dass er für geleistete Dienste den Lohn fordern darf. Doch auch wenn der Gesetzgeber zahlreiche Vorgaben zur Arbeitszeitdauer festgelegt hat: Nicht jede Minute, die Ihr Mitarbeiter im Betrieb verbringt, zählt auch als Arbeitszeit.

Burkhard Boemke

07.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Was ist eigentlich Arbeitszeit? Die Antwort ergibt sich unmittelbar aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Danach ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Bedeutung erlangt die Einordnung als Arbeitszeit vorwiegend an 2 Stellen:

Zum einen sind nur „echte“ Arbeitszeiten von Ihnen zu vergüten. Zum anderen bestimmt das Gesetz Ruhe- und Höchstarbeitszeiten für den Einsatz Ihrer Mitarbeiter, die Sie als Arbeitgeber unbedingt einhalten sollten.

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