Arbeitsrecht
Arbeitsunterbrechung ist nicht immer gleich auch eine Pause
Pausenzeit dient der Erholung. Deshalb ist nicht jede Arbeitsunterbrechung auch immer gleich als Pause anzusehen. Einerseits können Ihre Mitarbeiter in der begrenzten Zeit nicht tun und lassen, was sie wollen. Andererseits haben Sie als Arbeitgeber keine Kontrolle darüber,
ob die Zeit tatsächlich zur Regeneration genutzt wird. Doch welche Einschränkungen sind noch hinzunehmen, damit es sich trotzdem noch um eine Pause handelt? Schließlich wollen und müssen Sie die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes einhalten.
Burkhard Boemke
09.04.2025
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2 Min Lesezeit
Der Fall:
Ein Zollbeamter hatte von 06:00 Uhr bis 07:10 Uhr und nach einer privaten Unterbrechung von 07:23 Uhr bis 12:20 Uhr gearbeitet. Die Dienststelle hatte um 12:00 Uhr die zulässige Höchstarbeitsdauer ohne Pause von 6 Stunden erreicht gesehen und zog dem Mann die Zeit bis 12:20 Uhr als Ruhepause ab, statt sie als Arbeitszeit zu werten. Der Dienstherr verwies darauf, dass sich dies aus dem Arbeitszeitrecht und einer geltenden Dienstvereinbarung zwingend ergeben würde. Aus Gründen des Arbeitsschutzes sei die Arbeit nach spätestens 6 Stunden zu unterbrechen. Die frühere Unterbrechung von 13 Minuten sei nicht relevant, weil diese nicht mindestens 15 Minuten gedauert habe und daher nicht zur Regeneration als Pause angesehen werden könne.
Das sah der Beamte anders. Er habe nur 5 Stunden und 47 Minuten gearbeitete, sodass noch gar keine Pause eingreifen musste. Der Fall landete schließlich vor Gericht.
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