Leserfrage
„Arbeitskampf: Sie dürfen angemessene Streikbruchprämie ausloben“
FRAGE: Sehr geehrter Herr Prof. Boemke, wir sind Neukunde von „Arbeitsrecht kompakt“ und stehen direkt vor einem größeren Problem, bei dem wir gern mal Ihre Meinung hätten. Ich bin Geschäftsleiter […]
Burkhard Boemke
27.11.2024
·
2 Min Lesezeit
FRAGE:
Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,
wir sind Neukunde von „Arbeitsrecht kompakt“ und stehen direkt vor einem größeren Problem, bei dem wir gern mal Ihre Meinung hätten. Ich bin Geschäftsleiter eines Kleidungsgeschäfts in der Innenstadt. Wir beschäftigen dementsprechend mehrere Verkäufer. Heute rief nun die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Mitglieder zum Streik auf, um den Abschluss eines Tarifvertrages zu erwirken. Einige unserer Mitarbeiter wollen sich diesem Aufruf anschließen. Das wissen wir bereits. Wir sind nun vor allem am Überlegen, welche Maßnahmen wir ergreifen könnten, damit so wenige Mitarbeiter wie möglich ihre Arbeit niederlegen. Wir hatten da an eine Prämie für die Mitarbeiter gedacht, die nicht streiken. Wäre das denn zulässig? Zudem würden wir gern wissen, ob der Streik denn überhaupt zulässig ist bzw. welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Wir würden uns über ein wenig Aufklärung freuen.
ANTWORT:
Lieber Leser,
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Arbeitsrecht kompakt’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
- rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung