Kündigung
Arbeitnehmerin erfährt erst spät nach Kündigung von Schwangerschaft: Klage wird nachträglich zugelassen
Für jeden Arbeitgeber ein absolutes Worst-Case-Szenario: Die sicher geglaubte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Mitarbeiterin wird dadurch unwirksam, dass diese schwanger war bzw. ist. Im nachfolgenden Fall konnte sich der Arbeitgeber nicht einmal sicher sein, obwohl die Klagefrist gegen die Kündigung bereits abgelaufen war.
Burkhard Boemke
22.04.2025
·
2 Min Lesezeit
Der Fall:
Ein Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitnehmerin ordentlich zum 30.06.2022. Das Kündigungsschreiben ging der Arbeitnehmerin dabei am 14.05.2022 zu.
Am 29.05.2022 ergab ein Schwangerschaftstest der Arbeitnehmerin ein positives Ergebnis. Daraufhin bemühte sie sich sofort um einen Termin beim Frauenarzt, den sie aber erst für den 17.06.2022 erhielt.
Kurz davor, am 13.06.2022, erhob die Arbeitnehmerin eine Kündigungsschutzklage und beantragte deren nachträgliche Zulassung. Am 21.06.2022 reichte sie dann ein ärztliches Zeugnis beim Arbeitsgericht ein, das eine bei ihr am 17.06.2022 festgestellte Schwangerschaft in der „ca. 7. + 1 Schwangerschaftswoche“ bestätigte. Ihr Mutterpass wies als voraussichtlichen Geburtstermin den 02.02.2023 aus. Nach der üblichen Berechnung hatte die Schwangerschaft somit am 28.04.2022 begonnen (Rückrechnung vom mutmaßlichen Tag der Entbindung um 280 Tage).
Der Arbeitgeber vertrat die Auffassung, dass die Klage verspätet sei. Eine nachträgliche Zulassung der Klage käme nicht mehr infrage, weil die Arbeitnehmerin durch den selbst durchgeführten positiven Test bereits am 29.05.2022 Kenntnis von der Schwangerschaft hatte.
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