Kündigung

Arbeitnehmer stößt Vorgesetzten weg: Kündigung wirksam

Streitereien unter Kollegen sind Ihnen als Arbeitgeber ein Dorn im Auge. Schließlich wirkt sich ein gutes Arbeitsklima auch regelmäßig positiv auf die Arbeitsleistung und -ziele aus. Im nachfolgenden Fall hat der Arbeitnehmer eine Schwelle überschritten, die der Arbeitgeber unmöglich ignorieren konnte.
Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.

Burkhard Boemke

20.10.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitgeber beschäftigte in seinem Unternehmen seit dem 02.02.2019 u. a. einen Arbeitnehmer als Be- und Entlader. Die Nutzung privater Smartphones während der Arbeitszeit wurde den Mitarbeitern des Arbeitgebers untersagt.

Am 22.10.2024 sah der Gruppenleiter den Arbeitnehmer vor der Ausladeluke 30 in der Halle mit seinem privaten Smartphone in der Hand. Nachdem er sich diesem genähert hatte, sagte der Arbeitnehmer: „Hau ab hier!“ Zudem stieß er den Gruppenleiter mit der rechten Hand gegen die linke Schulter und trat mit dem rechten Fuß in dessen Richtung, wobei er ihn berührte. Danach äußerte der Arbeitnehmer etwas gegenüber Kollegen und vollführte eine Geste mit erhobenem rechtem Zeigefinger. Anschließend beschäftigte er sich erneut mit seinem Smartphone.

Nach Einholung der Zustimmung des Betriebsrats kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos. Der Arbeitnehmer zog vor Gericht.

Dort behauptete er, der Gruppenleiter habe in der Vergangenheit seine persönlichen Grenzen überschritten und sei ihm zu nahe gekommen. Am Vorfalltag habe er sich ohne Vorwarnung an seine Schulter gelegt und auf sein Smartphone gesehen. Er habe sich erschreckt, den Gruppenleiter zur Seite geschoben und einen leichten Tritt ohne Verletzungsabsicht angedeutet. Es habe sich nicht um eine absichtliche Handlung gehandelt. Er habe im Anschluss versucht, sich zu entschuldigen, hierzu sei ihm aber keine Gelegenheit gegeben worden.

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