Der Fall:
Ein Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber als Fußballspieler in der 1. Bundesliga beschäftigt. Nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 07.10.2023 postete der Fußballer auf seinem Instagram-Profil die Sätze: „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein.“
Gemeint ist damit nach allgemeiner Auffassung, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen.
Diesen Post löschte der Fußballer später wieder. Am 01.11.2023 postete er jedoch, dass er zu seinem ursprünglichen Posting stehe und dies nicht zurücknehme.
Sein Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis am 03.11.2023 fristlos. Hiergegen zog der Fußballer vor Gericht.
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