Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Prämie ohne Einsatz
Lässt sich eine Regelung nicht klar auslegen, geht diese Unklarheit bei Arbeitsverträgen regelmäßig zu Ihren Lasten. Schließlich handelt es sich häufig um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von Ihnen als Arbeitgeber vorgegeben und verwendet werden. Unklare Formulierungen sind daher ein erheblicher Risikofaktor. Drücken Sie sich daher deutlich aus. Der Arbeitgeber im vorliegenden Fall hatte noch Glück, weil sich aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung letztlich eindeutig das von ihm Gewollte ergab.
Ein Profifußballer war von Juli 2015 bis Juni 2025 bei einem Fußballverein, zuletzt in der 2. Bundesliga, beschäftigt. Im Jahr 2022 schlossen die Parteien einen neuen Arbeitsvertrag. Dieser sah neben dem Grundgehalt verschiedene leistungsabhängige Vergütungsbestandteile vor. § 4 des Arbeitsvertrags lautete auszugsweise:
§ 4 Punkteinsatzprämie
2. Punkteinsatzprämie 2. Bundesliga: Der Spieler erhält während seiner Vertragslaufzeit bei einem Einsatz in der Startaufstellung oder einem Einsatz als Ersatzspieler von mindestens 45 Minuten eine Punkteinsatzprämie für Spiele der Lizenzspielermannschaft des Clubs in der 2. Bundesliga i.H.v. 2.500 EUR brutto pro Punkt.
Hat der Club in der jeweiligen Abschlusstabelle der jeweiligen Vorsaison einen Platz von 1 bis 6 erreicht, so erhält der Spieler eine Nachzahlung i.H.v. 1.000 EUR brutto pro erreichten Punkt in der jeweiligen Saison in der 2. Bundesliga, fällig mit dem jeweiligen Juni-Grundgehalt am jeweiligen Saisonende.“
Der Club belegte am Ende der Saison 2024/2025 mit 53 Punkten den sechsten Tabellenplatz der 2. Bundesliga. Für den Monat Juni 2025 zahlte er dem Fußballer 31.100,00 EUR brutto an Prämie aus. Dabei berücksichtigte er lediglich diejenigen Punkte aus Spielen, in denen der Fußballer eine Prämie nach § 4 Nr. 2 erhalten hatte, d. h. bei einem tatsächlichen Einsatz.
Der Fußballer klagte weitere 21.900,00 EUR brutto ein. Die Nachzahlung bei Erreichen eines der ersten 6 Plätze hätte seiner Auffassung nach nämlich unabhängig von einem persönlichen Spieleinsatz gezahlt werden müssen.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang? Melden Sie sich einfach an und lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde? Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: