Arbeitsrecht

Arbeitnehmer erhält trotz neuer Krankheit keine Fortzahlung

Manche Arbeitnehmer halten sich für kreativ, wenn es darum geht, den Zeitraum der Entgeltfortzahlung über die 6 Wochen hinaus zu verlängern. Im nachfolgenden Fall jedoch nur mit mäßigem Erfolg. Allein die Tatsache, dass nach 6 Wochen eine andere Krankheit die Arbeitsunfähigkeit verlängert, reicht hierfür nämlich nicht aus.
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Burkhard Boemke

26.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war vom 01.03.2022 bis 30.04.2022 als Monteur bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Am 02.03.2022 erlitt er einen Arbeitsunfall. Daraufhin war er bis einschließlich zum 18.04.2022 (Ostermontag) wegen Knieproblemen arbeitsunfähig.

Am 14.04.2022 meldete sich der Arbeitnehmer telefonisch beim Arbeitgeber und teilte mit, dass seine Knieprobleme fortbestünden und er am 19.04.2022 einen Folgetermin bei seinem Arzt habe. Am 15.04.2022 (Karfreitag) ging dem Arbeitgeber eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers in der Probezeit zum 30.04.2022 zu.

Am 19.04.2022 wurde dem Arbeitnehmer dann eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Erstbescheinigung bis zum 30.04.2022 ausgestellt. Bescheinigt wurden nunmehr Rückenschmerzen.

Der Arbeitgeber zahlte für den Zeitraum 19.04.2022 bis 30.04.2022 kein Entgelt an den Arbeitnehmer. Auf Anfrage des Arbeitgebers vom 29.04.2022 erfolgte eine Überprüfung durch den medizinischen Dienst, der davon ausging, dass Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründet seien.

Der Arbeitnehmer sah es anders und forderte vom Arbeitgeber die – seiner Auffassung nach – noch ausstehenden
1.300,00 Euro. Zwischen der Erkrankung aufgrund des Arbeitsunfalls und der weiteren Erkrankung bestünde keinerlei Zusammenhang. Ihm sei in der Notaufnahme am 19.04.2022 ärztlich bestätigt worden, dass die Knieprobleme nicht mehr bestünden. Der Name des Arztes sei ihm aber nicht bekannt. Danach sei er nach Hause gegangen, wo er sich beim Heben einer Kiste die Zweiterkrankung zugezogen habe.

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