Abgaben

Arbeitgeberausgleich und U1: Warum Sie jetzt prüfen sollten, ob sich ein Wechsel für Ihr Unternehmen lohnt

Im U1-Verfahren erstatten die Krankenkassen finanzielle Aufwendungen von Arbeitgebern mit maximal 30 Beschäftigten, die durch Arbeitsunfähigkeit verursacht wurden. Im Gegenzug zahlen die Arbeitgeber eine monatliche Umlage U1. Bei nahezu allen Krankenkassen können Unternehmen zwischen verschiedenen Kombinationen aus Umlagen und Erstattungspauschalen wählen. Je nach Krankenstand im Betrieb kann sich ein Wechsel lohnen. Nimmt Ihr Unternehmen am U1-Verfahren teil, sollten Sie in den kommenden Wochen prüfen, ob die aktuelle Variante passt. Für einen Wechsel haben Sie noch bis Januar 2026 Zeit. Lesen Sie hier, wie Sie am besten vorgehen.

Britta Schwalm

29.09.2025 · 6 Min Lesezeit

Einbezogen in das U1-Verfahren sind sämtliche Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten (§ 1 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)). Erfüllt Ihr Betrieb diese Voraussetzung, hat er das Recht und die Pflicht, am U1-Verfahren teilzunehmen.

ACHTUNG

Prüfen Sie die Teilnahmeverpflichtung immer gegen Jahresende. Stellen Sie die Teilnahme Ihres Unternehmens erst später im Folgejahr fest, kommt es zu Nachzahlungen für die zurückliegenden Monate. Denn die (weitere) Teilnahme beginnt stets – ggf. rückwirkend – zum 1.1. eines Jahres.

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