Arbeitsrecht

Arbeitgeber überträgt Daten zu Testzwecken an andere Gesellschaft: Schadensersatz in Höhe von 200,00 € fällig

Die auf europäischem Recht basierende sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) legt insbesondere Ihnen als Arbeitgeber viele Steine in den Weg. Genau das musste auch der Arbeitgeber in einem aktuellen Fall erleben. Die Datenübertragung – auch nur an die Konzernobergesellschaft – ist nicht ohne Einwilligung oder eine andere gesetzliche Grundlage möglich. Wer sie trotzdem vornimmt, wird u. U. zur Kasse gebeten.
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Burkhard Boemke

02.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Die auf europäischem Recht basierende sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) legt insbesondere Ihnen als Arbeitgeber viele Steine in den Weg. Genau das musste auch der Arbeitgeber in einem aktuellen Fall erleben. Die Datenübertragung – auch nur an die Konzernobergesellschaft – ist nicht ohne Einwilligung oder eine andere gesetzliche Grundlage möglich. Wer sie trotzdem vornimmt, wird u. U. zur Kasse gebeten.

Der Fall:

Ein Arbeitgeber verarbeitete sogenannte personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter u. a. zu Abrechnungszwecken mit einer Personalverwaltungs-Software.

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