Homeoffice

Arbeitgeber schließt Standort und versetzt Mitarbeiter um 500 km – Homeoffice-Erlaubnis darf er nicht widerrufen

Die zunehmende Digitalisierung macht es möglich: Immer mehr Arbeitnehmer können, wollen und dürfen im Homeoffice arbeiten. Wie schnell die Einführung von Homeoffice erfolgen kann, hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie gezeigt. Soll die Erlaubnis jedoch eines Tages widerrufen werden, liegt ein steiniger Weg vor Ihnen, wie dieser Fall zeigt.

Burkhard Boemke

10.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber im Planungs- und Projektmanagement am Standort L. beschäftigt. Den Job erledigte er während der vergangenen drei Jahre zu 80 % aus dem Homeoffice. Laut Arbeitsvertrag bezog sich sein Einsatzort auf die gesamte Unternehmensgruppe und richtete sich nach den laufenden Projekten der Unternehmensgruppe.

Nachdem der Standort L. geschlossen wurde versetzte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum 01.05.2023 an einen 500 km entfernten Einsatzort M. und widerrief die Erlaubnis, im Homeoffice arbeiten zu dürfen.

Der Arbeitnehmer sah das nicht ein. Er habe bisher nahezu sämtliche Tätigkeiten aus dem Homeoffice erbracht und ansonsten sei er bei den Kunden gewesen. Die kurzfristige Versetzung sei zudem unzumutbar, weil es ihm aus privaten Gründen nicht möglich sei, seinen Lebensmittelpunkt so kurzfristig nach M zu verlagern.

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