Arbeitsrecht

Arbeitgeber kann Lohnzahlung nach Ende zurückverlangen

Manche Lohnabrechnungen sind schwierig nachzuvollziehen, sodass sich Fehler und Überzahlungen einschleichen können. Doch auch bei völlig eindeutigen Überzahlungen meldet sich nicht jeder Arbeitnehmer und weist auf den Fehler hin. Bemerken Sie als Arbeitgeber diesen später, ist Streit vorprogrammiert und häufig wird der „schwarze Peter“ hin- und hergeschoben. Regelmäßig kommt dann das Argument des Mitarbeiters, es liege Entreicherung vor, das Geld sei verbraucht. Doch so einfach müssen Sie den Arbeitnehmer nicht davonkommen lassen. Einen besonders dreisten Fall hatte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zu entscheiden.

Burkhard Boemke

19.05.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall:

Eine Arbeitnehmerin war beim Landesamt für Steuern Niedersachsen als IT-Systems Engineer Netzwerk und Security tätig. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Anwendung. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis in der Probezeit zum 31.08.2022. Die Bezügestelle zahlte das Gehalt aber bis zum 31.12.2022 weiter. Als dies aufgefallen war, forderte der Arbeitgeber die Rückzahlung von ca. 13.000 Euro. Die Arbeitnehmerin verweigerte dies. Der Arbeitgeber habe gewusst, dass er nicht zahlen müsse, und habe es doch getan. Er könne daher die Rückzahlung nicht verlangen. Sie selbst sei nunmehr entreichert, weil das Geld verbraucht sei.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Arbeitsrecht kompakt’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
  • rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung