Der Fall:
Ein Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber, einem Discounter, seit mittlerweile 7 Jahren als stellvertretender Filialleiter beschäftigt. Dabei war er u. a. für die Frischetheke verantwortlich.
Im Rahmen einer Kontrolle durch die sogenannte Regionalleitung wurde in der Frischetheke verdorbene Ware entdeckt. Der stellvertretende Filialleiter erhielt dafür eine Abmahnung.
Nachdem später bei einer weiteren Kontrolle erneut verschimmeltes Obst und Gemüse vorgefunden wurde, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem leitenden Mitarbeiter fristlos, hilfsweise fristgemäß.
Der Mitarbeiter zog hiergegen vor Gericht. Er habe die Frischetheke im Markt immer stichprobenartig kontrolliert. Dabei sei ihm nie verschimmelte Ware untergekommen.
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