Kündigung
Arbeitgeber durfte sich von verunfalltem Mitarbeiter trennen
Findet der allgemeine Kündigungsschutz noch keine Anwendung (während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses oder in einem Kleinbetrieb), reicht es grundsätzlich aus, wenn Sie als Arbeitgeber bloße subjektive Bewertungen zur Grundlage der Kündigung
machen. Letzteres sollte vor allem dann in die Waagschale geworfen werden, wenn der Gekündigte behauptet, ihm sei nur wegen der Wahrnehmung eigener Rechte gekündigt worden.
Burkhard Boemke
30.06.2025
·
3 Min Lesezeit
Der Fall:
Ein Arbeitgeber beschäftigte seit dem 01.08.2023 einen Arbeitnehmer als Fahrer. Bereits am 16.01.2024 erlitt der Arbeitnehmer bei der Sperrmüllabfuhr einen Arbeitsunfall, als er bei Eisglätte ausrutschte und sich eine Verletzung zuzog. Dabei erlitt er eine Lendenwirbelsäulenprellung sowie eine Ruptur der Rotatorenmanschette auf der linken Seite.
Am 24.01.2024 reichte er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Die Arbeitsunfähigkeit sollte danach bis zum 31.01.2024 andauern.
Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis am 28.01.2024. Zeitgleich kündigte er auch die Arbeitsverhältnisse zweier weiterer Arbeitnehmer, die zusammen mit dem verunfallten Fahrer die Arbeit bei ihm aufgenommen hatten.
Der Arbeitnehmer zog gegen die Kündigung vor Gericht. Die Kündigung sei allein wegen seiner Arbeitsunfähigkeit erfolgt. Dafür spreche bereits der zeitliche Zusammenhang. Außerdem sei er an dem Tag des Arbeitsunfalls nicht vertragsgemäß als Fahrer eingeteilt gewesen, sondern als Lader. Wegen eines Personalausfalls habe er auch allein als Lader arbeiten müssen. Für den Arbeitgeber sei deshalb vorhersehbar gewesen, dass es zu einem Arbeitsunfall komme, weil im Januar typischerweise besondere Witterungsverhältnisse herrschten.
Der Arbeitgeber stellte dagegen klar, dass die Kündigung nichts mit der Arbeitsunfähigkeit des Verunfallten zu tun habe. Mehrere Mitarbeiter seien durch eine spanische Vermittlungsfirma zum Betrieb gekommen. Es habe sich herausgestellt, dass die von dort vermittelten Arbeitnehmer nicht angemessen Deutsch zu sprechen in der Lage gewesen seien, auch verfügten sie nicht über Erfahrungen als Fahrer.
Es sei daher gehäuft zu Verkehrsunfällen gekommen. Von den damaligen 4 Fahrern habe er nur einen behalten.
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