Der Fall:
Ein Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber, einem Betreiber von Seniorenzentren, als „kaufmännische und operative Leitung“ beschäftigt. Ihm stand ein Dienstfahrzeug der Mittelklasse zu, das er auch privat nutzen durfte. Diese private Nutzung berücksichtigte der Arbeitgeber in den Entgeltabrechnungen mit 457,00 € brutto monatlich, was einem Prozent des Listenpreises des überlassenen Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung entsprach.
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