Arbeitsrecht

Arbeitgeber durfte Pkw mit Freistellung herausverlangen

Ein Dienstwagen, der auch noch privat genutzt werden darf, ist für viele Arbeitnehmer das i-Tüpfelchen der Gegenleistung für ihre Arbeit. Es spart schließlich viel Geld und Zeit, wenn sämtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Pkw in der Hand des Arbeitgebers liegen. Probleme entstehen jedoch oft dann, wenn der Arbeitgeber den Wagen irgendwann wieder herausverlangt.
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Burkhard Boemke

02.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber, einem Betreiber von Seniorenzentren, als „kaufmännische und operative Leitung“ beschäftigt. Ihm stand ein Dienstfahrzeug der Mittelklasse zu, das er auch privat nutzen durfte. Diese private Nutzung berücksichtigte der Arbeitgeber in den Entgeltabrechnungen mit 457,00 € brutto monatlich, was einem Prozent des Listenpreises des überlassenen Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung entsprach.

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