Kündigung

Arbeitgeber durfte Fahrer wegen Arbeitsunfähigkeit kündigen

Krankheitsbedingte Kündigungen sind immer eine Gratwanderung. Letztlich kann der Arbeitnehmer meist nichts dafür, dass er (ggf. lange) ausfällt. Aus diesem Grund stellen die Gerichte auch ziemlich hohe Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Kündigung. Im nachfolgenden Fall waren diese erfüllt.
Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.

Burkhard Boemke

01.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber seit 1995 als Chauffeur beschäftigt. Er chauffierte insbesondere eine Generalkonsulin sowie regelmäßig auch deren Sohn zur und von der Schule. Daneben ging er aber auch weiteren Aufgaben nach. So führte er kleinere Botengänge aus, empfing Gäste und Staatsbürger an der Rezeption und übte Tätigkeiten im Archiv aus.

Am 08.03.2022 hatte der Arbeitnehmer einen Verkehrsunfall und war in der Folge arbeitsunfähig erkrankt. Im Entlassungsbrief aus der Klinik wurde aus medizinischer Sicht eine Leistungsunfähigkeit für die Tätigkeit als Chauffeur festgehalten. Mit ärztlichem Attest vom 28.04.2022 wurde dem Arbeitnehmer ein unbefristetes Fahrverbot auferlegt. Von Tätigkeiten in der Personenbeförderung sei abzusehen. Im Übrigen bestehe eine Arbeitsfähigkeit für Tätigkeiten überwiegend im Stehen, Sitzen und Gehen.

Im September 2022 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer ordentlich zum 30.04.2023. Der Arbeitnehmer war noch bis mindestens 24.04.2024 nicht fähig, seine Tätigkeit als Chauffeur wieder aufnehmen zu können. Das Fahrverbot bestand weiterhin unbefristet. Der Arbeitnehmer zog gegen die Kündigung vor Gericht.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: