Durch eine Anrufungsauskunft erhalten Sie vom Finanzamt eine verbindliche Stellungnahme zu einer lohnsteuerlichen Frage. Die Entscheidung ist auch für einen Betriebsprüfer verbindlich – selbst, wenn er anderer Meinung ist. Das Finanzamt erteilt die Auskunft zu konkreten Einzelfällen.
Praxistipp
Anrufungsauskunft: Lassen Sie bei Zweifeln das Finanzamt für sich arbeiten
Hat Ihr Unternehmen zum Jahresbeginn neue Mitarbeiter eingestellt oder besondere Entgelt-Extras eingeführt, stehen Sie derzeit möglicherweise vor zahlreichen verzwickten Lohnsteuerfragen. Die Finanzverwaltung leistet in solchen Fällen im Wege einer Anrufungsauskunft höchst offizielle Rechtssicherheit – und das kostenlos.
Britta Schwalm
03.02.2026
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