Praxistipp

Anrufungsauskunft: Lassen Sie bei Zweifeln das Finanzamt für sich arbeiten

Hat Ihr Unternehmen zum Jahresbeginn neue Mitarbeiter eingestellt oder besondere Entgelt-Extras eingeführt, stehen Sie derzeit möglicherweise vor zahlreichen verzwickten Lohnsteuerfragen. Die Finanzverwaltung leistet in solchen Fällen im Wege einer Anrufungsauskunft höchst offizielle Rechtssicherheit – und das kostenlos.

Britta Schwalm

03.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Durch eine Anrufungsauskunft erhalten Sie vom Finanzamt eine verbindliche Stellungnahme zu einer lohnsteuerlichen Frage. Die Entscheidung ist auch für einen Betriebsprüfer verbindlich – selbst, wenn er anderer Meinung ist. Das Finanzamt erteilt die Auskunft zu konkreten Einzelfällen.

Beispiel:

Sie wissen nicht, unter welchen Voraussetzungen Fahrtkostenzuschüsse ab dem 1.1.2026 lohnsteuerfrei sind und wie Ihr Betrieb diese Extras rechtssicher abgeben kann.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: