Ein Fall aus Bremen zeigt, dass das Ignorieren von Telefonanrufen nicht nur als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden kann. Auch Arbeitszeitbetrug steht als Vorwurf im Raum. Zwei Mitarbeiter hatten offenbar bewusst ignoriert, dass das Bürgertelefon klingelte, und waren ihrer Arbeitspflicht, Anrufe entgegenzunehmen, nicht nachgekommen. Das ergab eine nachträgliche Auswertung.
Gericht: vertragswidrige Vernachlässigung der Arbeitspflicht
Den beiden wurde gekündigt, beide gingen dagegen vor, aber beide scheiterten. Das Gericht stellte fest, dass sie nur zu maximal 35 % ihrer Arbeitszeit tatsächlich mit Arbeit beschäftigt waren. Daher sei eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs gerechtfertigt. Auch eine Abmahnung war nach Meinung des Gerichts entbehrlich.
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