Annahmeverzug
Annahmeverzugslohn nur, wenn Leistungsfähigkeit vorliegt
Im Arbeitsverhältnis erfolgt ein Austausch von Arbeitsleistung gegen Entgelt. Allerdings gibt es Fälle, in denen Sie als Arbeitgeber zahlen müssen, ohne eine Arbeitsleistung zu erhalten. Paradefall ist die Entgeltfortzahlung bei bestehender Arbeitsunfähigkeit für 6 Wochen. Was aber, wenn der Arbeitnehmer arbeiten will, Sie ihn aber nicht beschäftigen können? Die Vergütungszahlung wegen Annahmeverzugs setzt dann zumindest voraus, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich arbeiten könnte.
Burkhard Boemke
25.02.2025
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3 Min Lesezeit
Der Fall:
Eine Arbeitnehmerin war seit Januar 2020 bei einem Flughafen in der Flugzeugabfertigung als sogenannter Ramp Agent tätig. Seit Juni 2021 war sie mit einem Grad der Behinderung von 30 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Sie arbeitete 30 Wochenstunden und war in die Entgeltgruppe 3 des anwendbaren Tarifvertrags eingruppiert. Der Arbeitsvertrag enthielt auch eine Versetzungsklausel, wonach andere zumutbare Tätigkeiten der gleichen Entgeltgruppe zugewiesen werden durften. Die Arbeitnehmerin war von April 2020 bis Januar 2022 arbeitsunfähig erkrankt. Eine betriebsärztliche Untersuchung ergab, dass die Mitarbeiterin ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben könne.
Im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) wurden verschiedene Einsatzmöglichkeiten der Mitarbeiterin erfolglos getestet. Diese bot ab April ihre Arbeitsleistung an. Der Arbeitgeber beschäftigte sie nicht und zahlte auch keine Vergütung. Eine Tätigkeit sei wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht möglich. Die Arbeitnehmerin klagte auf die Zahlung der Vergütung wegen Annahmeverzugs.
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